Über uns
Zweck der PRB – gemäß Satzung
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Bauwesens.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen (Forschungsvorhaben) zur Weiterentwicklung von Planung, Konstruktion, Gestaltung, Bauausführung, Nutzung und Erhaltung von Bauwerken und deren Rückbau – insbesondere durch Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung;
b) Durchführung von Forschungsvorhaben im Vorfeld der Erstellung von Normen und anderen Regelwerken (pränormative Arbeiten), um hierdurch die Praxistauglichkeit der Regelwerke im Bauwesen in Deutschland und Europa zu verbessern. Hierbei sollen folgende Punkte besondere Berücksichtigung finden:
- Beinhaltung nur praxisrelevanter Regeln;
- Vermeidung zwar wissenschaftlich korrekter, jedoch unnötig komplizierter Nachweiskonzepte;
- Beinhaltung alternativer Nachweisführungen nur in Ausnahmefällen;
- Beschränkung der Konstruktionsregeln auf Grundprinzipien;
- Übersichtliche Strukturierung für die praktische Anwendung;
- Verträglichkeit der Nachweiskonzepte und Regeln zwischen den einzelnen Fachnormen.
c) die zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Werken und Veröffentlichungen, die keine Normen oder andere Regelwerke sind, die aber als wissenschaftliche Sammlung der Allgemeinheit für die praktische Anwendung zur Verfügung stehen;
d) die Durchführung wissenschaftlicher Lehr- bzw. Vortragsveranstaltungen zum Austausch der Ergebnisse der Arbeiten des Vereins mit anderen Verbänden und Organisationen und zur umfassenden Information der Allgemeinheit.
Organe der PRB gemäß Satzung
Die satzungsgemäßen Organe der PRB sind wie folgt